Auftragsverarbeitungsvertrag

nach Art. 28 DSGVO

Worum geht's? Wenn du als Makler das Immowidget einsetzt, fließen Daten deiner Webseiten-Besucher (z. B. Bewertungsanfragen) durch unsere Systeme. Datenschutzrechtlich bist du der Verantwortliche, wir sind nur Auftragsverarbeiter. Dieser Vertrag regelt, wie wir mit den Daten umgehen müssen.
Verantwortlicher
Der Makler-Kunde

Person oder Unternehmen, das mit Immowidget einen Nutzungsvertrag geschlossen hat (Account-Inhaber).

Anschrift, USt-IdNr und Kontaktdaten siehe Account-Stammdaten.

– nachfolgend „Auftraggeber" –

Auftragsverarbeiter
Niklas Germerott

Bernhard-Uhde-Str. 33
31137 Hildesheim
Deutschland

E-Mail: datenschutz@immowidget.de

– nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Immowidget" –

Gegenstand und Dauer

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung des SaaS-Dienstes „Immowidget" (Bewertungs-Widget für Immobilien-Endkunden).
  2. Die konkrete Art, der Umfang und der Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen und Daten ergeben sich aus Anlage 1.
  3. Die Vertragslaufzeit entspricht der Laufzeit des zugrundeliegenden Hauptvertrags zwischen Auftraggeber und Immowidget. Mit dem Ende des Hauptvertrags endet auch dieser Vertrag.

Weisungsgebundenheit

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, sofern er nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats verpflichtet ist.
  2. Weisungen können sowohl im Rahmen der Funktionen des Makler-Dashboards (z. B. Lead-Status setzen, Daten löschen) als auch außerhalb in Textform (E-Mail genügt) erteilt werden.
  3. Sollte der Auftragnehmer der Auffassung sein, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Er ist berechtigt, die Durchführung bis zur Klärung auszusetzen.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für die Verarbeitung im Rahmen des Widgets eine wirksame Rechtsgrundlage besteht (z. B. Einwilligung des Endkunden mittels Double-Opt-In).
  3. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags durch den Auftragnehmer zu überprüfen — entweder durch Einsicht in vorhandene Zertifikate, Audit-Berichte und Dokumentationen oder, bei begründetem Anlass, durch Vor-Ort-Kontrollen nach vorheriger Ankündigung von mindestens 14 Tagen.

Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich für den im Hauptvertrag und in Anlage 1 definierten Zweck.
  2. Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten und überprüft sie regelmäßig.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die zur Verarbeitung der Daten befugt sind, schriftlich oder elektronisch zur Vertraulichkeit, sofern sie nicht bereits einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
  4. Der Auftragnehmer benennt auf Anfrage einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen. Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 DSGVO besteht für den Auftragnehmer derzeit nicht; sollte sie eintreten, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
  5. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 15–22 DSGVO), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35) und bei Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (Art. 36) — soweit dies aufgrund der Art der Verarbeitung möglich und erforderlich ist.

Unterauftragsverhältnisse (Sub-Auftragsverarbeiter)

  1. Der Auftraggeber willigt in die Beauftragung der in Anlage 3 aufgeführten Unter-Auftragsverarbeiter ein. Diese sind für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich.
  2. Der Auftragnehmer schließt mit jedem Sub-Auftragsverarbeiter einen Vertrag, der die in diesem Vertrag festgelegten Pflichten an den Sub-Auftragsverarbeiter weitergibt (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
  3. Bei der Aufnahme oder dem Wechsel eines Sub-Auftragsverarbeiters informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor der Änderung. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Bei Widerspruch sind beide Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet; gelingt diese nicht, kann der Auftraggeber den Hauptvertrag außerordentlich kündigen.

Datenschutzverletzungen

  1. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO).
  2. Die Meldung enthält mindestens: Art und Umfang der Verletzung, Kategorien und Zahl betroffener Personen, voraussichtliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen, Kontaktdaten der zuständigen Stelle.
  3. Die Meldepflicht des Auftraggebers gegenüber der Aufsichtsbehörde (innerhalb 72 Stunden) bleibt davon unberührt; der Auftragnehmer unterstützt ihn dabei.

Drittlandübermittlung

  1. Eine Verarbeitung der Daten außerhalb der EU/EWR findet nur statt, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist und durch die in Anlage 3 genannten Sub-Auftragsverarbeiter veranlasst wird.
  2. Bei Drittland-Übermittlungen stellt der Auftragnehmer geeignete Garantien gem. Art. 46 DSGVO sicher — insbesondere durch EU-Standardvertragsklauseln (SCC) oder Zertifizierungen unter dem EU-US Data Privacy Framework.

Löschung und Rückgabe

  1. Nach Beendigung des Hauptvertrags hat der Auftraggeber 30 Tage Zeit, seine Daten über das Dashboard zu exportieren (CSV-Download für Leads).
  2. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von weiteren 30 Tagen — sowohl in produktiven Systemen als auch in Backups (durch Ablauf der Backup-Rotation, max. 30 Tage).
  3. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO für Rechnungen) bleiben unberührt; entsprechende Daten werden bis zum Ablauf der Frist eingeschränkt verarbeitet.
  4. Auf Wunsch erstellt der Auftragnehmer eine Bestätigung der Löschung in Textform.

Haftung

  1. Es gelten die Haftungsregelungen des Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für ihre jeweiligen datenschutzrechtlichen Pflichten.
  2. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf das, was im Hauptvertrag vereinbart ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
  4. Im Konfliktfall zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag haben die Bestimmungen dieses AVV Vorrang in datenschutzrechtlichen Fragen.
Anlage 1

Gegenstand der Verarbeitung

Zweck

Bereitstellung eines White-Label-Bewertungs-Widgets, mit dem Endnutzer auf der Website des Auftraggebers eine kostenlose Immobilienbewertung anfordern können. Übermittlung der dabei erhobenen Lead-Daten an den Auftraggeber per E-Mail und im Dashboard.

Art der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen

Kategorien personenbezogener Daten

KategorieDaten
Kontaktdaten Name, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer
Immobiliendaten Objekttyp, Postleitzahl, Wohn-/Grundstücksfläche, Baujahr, Zustand, Anzahl Zimmer
Verkaufsabsicht Zeitrahmen, Anlass, gewünschter Verkaufspreis
Technische Metadaten IP-Adresse, User-Agent, Zeitstempel der Übermittlung, Consent-Zeitstempel

Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO verarbeitet.

Anlage 2

Technisch-organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer trifft folgende Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf an den Stand der Technik angepasst.

1. Vertraulichkeit

2. Integrität

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Anlage 3

Genehmigte Sub-Auftragsverarbeiter

Folgende Sub-Auftragsverarbeiter werden zur Erbringung des Dienstes eingesetzt. Eine aktualisierte Liste ist jederzeit unter /datenschutz abrufbar.

Vercel Inc. USA · DPF
Leistung: Hosting, Edge-Auslieferung, Serverless-Funktionen
Anschrift: 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA
Garantie: EU-US Data Privacy Framework, EU-Standardvertragsklauseln
Mehr: vercel.com/legal/dpa
Supabase Inc. EU (Frankfurt)
Leistung: Datenbank (Postgres), Authentifizierung, Object-Storage (Logos)
Anschrift: 970 Toa Payoh North #07-04, Singapur 318992
Verarbeitungsort: EU-Region Frankfurt (eu-central-1)
Garantie: EU-Standardvertragsklauseln, AVV abgeschlossen
Mehr: supabase.com/legal/dpa
Resend Inc. USA · DPF
Leistung: Versand transaktionaler E-Mails (Lead-Benachrichtigung, Magic-Login-Link)
Anschrift: 2261 Market St #5039, San Francisco, CA 94114, USA
Garantie: EU-US Data Privacy Framework, EU-Standardvertragsklauseln, AVV abgeschlossen
Mehr: resend.com/legal/dpa

Optional / nur mit Auftraggeber-Konfiguration: Wenn der Auftraggeber im Dashboard eine Google-Ads-Conversion-ID hinterlegt, werden Conversion-Events an Google Ireland Ltd. übermittelt — ausschließlich nach Einwilligung des Endnutzers im Cookie-Banner.

Hinweis: Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wurde individuell für Immowidget verfasst und beschreibt den tatsächlichen Datenfluss. Vor produktiver Nutzung empfehlen wir dringend die anwaltliche Prüfung — insbesondere die Anpassung der Sub-Auftragsverarbeiter-Liste, falls weitere Tools (z. B. Stripe, Plausible, Sentry) hinzukommen.